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Inkassoabwicklung
Kraft Gesetzes müssen Schuldner, die mit der Zahlung von Rechnungen im Verzug sind, auch die entstehenden Verzugskosten tragen. Leider gibt es oft Fälle, bei denen weder die Hauptforderung noch die Verzugskosten, wie z. B. die Kosten für die Einschaltung eines Inkassodienstleisters, ausgeglichen werden. Der Existenz-Inkasso-Rechtsschutz erspart Ihnen die Beitreibung der offenen Forderungen, den damit verbundenen Ärger und die Kosten.
VorgehensweiseZahlungsaufforderung an den SchuldnerSobald uns der Kunde eine Forderung übergibt wird die Rechtsschutzversicherung tätig: der Schuldner erhält eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 3 Wochen.
RatenzahlungsvereinbarungenIm vorgerichtlichen Verfahren kann sowohl die Prozessfinanzierung als auch der Schuldner Ratenzahlungen vorschlagen, bzw. vereinbaren.
Mahnschreiben an den SchuldnerZahlt der Schuldner nicht innerhalb von 24 Tagen nach Versand der Zahlungsaufforderung erhält er ein Mahnschreiben mit Frist von 2 Wochen.
Telefoninkasso
Mahnschreiben durch RechtsanwaltIst nach Ablauf von weiteren 17 Tagen wieder kein Zahlungseingang festzustellen reagiert die Prozessfinanzierung flexibel:
Prüfung ErfolgsaussichtIst nach weiteren 17 Tagen kein Zahlungseingang festzustellen, prüft die Prozessfinanzierung die wirtschaftliche Bonität des Schuldners und klärt, ob es sinnvoll ist, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Kontaktaufnahme Mandant (Kunde)Der Kunde wird vom Ergebnis der Prüfung informiert und erhält einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Er ist dabei „Herr des Verfahrens“. Er entscheidet, ob das gerichtliche Verfahren eröffnet werden soll oder nicht.
Mahn- und VollstreckungsbescheidUnsere Vertragsanwälte beantragen den Mahnbescheid und 30 Tage nach dessen Zustellung ggf. auch den Vollstreckungsbescheid.
Empfehlung Anwalt für streitiges VerfahrenLegt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch ein, dann empfiehlt die Prozessfinanzierung einen Fachanwalt, um das streitige Verfahren durchzuführen. Der Kunde kann aber auch den Anwalt seines Vertrauens beauftragen.
RatenzahlungsvereinbarungenNach erfolgter Titulierung vereinbart die Rechtsschutzversicherung je nach Verfahrensstand mit dem Schuldner auch Ratenzahlungen. Die Einhaltung wird überwacht.
Zwangsvollstreckung durch GerichtsvollzieherReagiert der Schuldner nicht, dann wird 30 Tage nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung (ZV) beauftragt.
LangzweitüberwachungSollte die Zwangsvollstreckung erfolglos bleiben, rechnen wir die Inkassokosten mit der Rechtsschutzversicherung ab. Die angefallenen Barauslagen gehen zu Lasten des Kunden. Der Vorgang wird in die sog. Langzeitüberwachung übernommen, d. h. es wird regelmäßig geprüft, ob sich die finanzielle Situation des Schuldners gebessert hat.
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