Inkassoabwicklung

Kraft Gesetzes müssen Schuldner, die mit der Zahlung von Rechnungen im Verzug sind, auch die entstehenden Verzugskosten tragen. Leider gibt es oft Fälle, bei denen weder die Hauptforderung noch die Verzugskosten, wie z. B. die Kosten für die Einschaltung eines Inkassodienstleisters, ausgeglichen werden. Der Existenz-Inkasso-Rechtsschutz erspart Ihnen die Beitreibung der offenen Forderungen, den damit verbundenen Ärger und die Kosten.

Sie wählen die offenen Forderungen aus und übermitteln diese bequem per Post, Fax oder E-Mail. Sobald diese eingegangen sind, werden die Forderungsmanager tätig und übermitteln eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von drei Wochen an den Schuldner. Falls der Schuldner hierauf nicht reagiert, wird sein aktueller Aufenthalt ermittelt und er wird erneut unter Fristsetzung angeschrieben. Danach reagieren die Forderungsmanager flexibel, z. B. mit mehrfacher telefonischer Ansprache des Schuldners oder durch Veranlassung eines anwaltlichen Mahnschreibens durch Vertragsanwälte.

Falls dann immer noch keine Zahlungen eingehen, prüfen die Forderungsmanager die wirtschaftliche Bonität des Schuldners, um zu klären, ob die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sinnvoll ist. Sie werden über das Ergebnis der Recherchen informiert, damit Sie gemeinsam mit Ihren Forderungsmanagern die richtige Entscheidung treffen können.

Dabei behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über das weitere Vorgehen und sind somit Herr des Verfahrens.

 

Vorgehensweise

Zahlungsaufforderung an den Schuldner

Sobald uns der Kunde eine Forderung übergibt wird die Rechtsschutzversicherung tätig: der Schuldner erhält eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 3 Wochen.

 

Ratenzahlungsvereinbarungen

Im vorgerichtlichen Verfahren kann sowohl die Prozessfinanzierung als auch der Schuldner Ratenzahlungen vorschlagen, bzw. vereinbaren.

 

Mahnschreiben an den Schuldner

Zahlt der Schuldner nicht innerhalb von 24 Tagen nach Versand der Zahlungsaufforderung erhält er ein Mahnschreiben mit Frist von 2 Wochen.

 

Telefoninkasso

 

Mahnschreiben durch Rechtsanwalt

Ist nach Ablauf von weiteren 17 Tagen wieder kein Zahlungseingang festzustellen reagiert die Prozessfinanzierung flexibel:

  • Telefoninkasso oder
  • Erstellung anwaltliche Mahnung durch unsere Vertragsanwälte (Zahlungsziel: 2 Wochen).

 

Prüfung Erfolgsaussicht

Ist nach weiteren 17 Tagen kein Zahlungseingang festzustellen, prüft die Prozessfinanzierung die wirtschaftliche Bonität des Schuldners und klärt, ob es sinnvoll ist, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

 

Kontaktaufnahme Mandant (Kunde)

Der Kunde wird vom Ergebnis der Prüfung informiert und erhält einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Er ist dabei „Herr des Verfahrens“. Er entscheidet, ob das gerichtliche Verfahren eröffnet werden soll oder nicht.

 

Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Unsere Vertragsanwälte beantragen den Mahnbescheid und 30 Tage nach dessen Zustellung ggf. auch den Vollstreckungsbescheid.

 

Empfehlung Anwalt für streitiges Verfahren

Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch ein, dann empfiehlt die Prozessfinanzierung einen Fachanwalt, um das streitige Verfahren durchzuführen. Der Kunde kann aber auch den Anwalt seines Vertrauens beauftragen.

 

Ratenzahlungsvereinbarungen

Nach erfolgter Titulierung vereinbart die Rechtsschutzversicherung je nach Verfahrensstand mit dem Schuldner auch Ratenzahlungen. Die Einhaltung wird überwacht.

 

Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher

Reagiert der Schuldner nicht, dann wird 30 Tage nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung (ZV) beauftragt.

 

Langzweitüberwachung

Sollte die Zwangsvollstreckung erfolglos bleiben, rechnen wir die Inkassokosten mit der Rechtsschutzversicherung ab. Die angefallenen Barauslagen gehen zu Lasten des Kunden. Der Vorgang wird in die sog. Langzeitüberwachung übernommen, d. h. es wird regelmäßig geprüft, ob sich die finanzielle Situation des Schuldners gebessert hat.