Existenz - Inkasso - Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das vorgerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren zur Beitreibung von inländischen Forderungen aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit.
Die Rechtsschutzversicherung trägt im Falle einer (teilweisen) Uneinbringlichkeit der Hauptforderung die für dieses Inkasso erforderlichen Inkassokosten (vgl. § 3 ERB).
Die Forderung muss mindestens 100 EUR betragen. Sie muss dem Versicherungsnehmer zustehen, unstrittig und fällig sein. Sie darf zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht gerichtlich an- oder rechtshängig und nicht tituliert sein. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Rechtsschutzversicherung muss der Schuldner im Verzug gewesen sein.
Es können auch Forderungen an die Rechtsschutzersicherung übergeben werden, deren Fälligkeit längstens sechs Kalendermonate vor Abschluss (Rückwärtsversicherung) des Existenz-Inkasso Rechtsschutzes eintrat. Es besteht keine Wartezeit.
Als Serviceleistung erstattet die Rechtsschutzversicherung auch die notwendigen Auslagen für Anfragen beim Einwohnermeldeamt, sofern der Schuldner unbekannt verzogen ist.
Bei Aufträgen von mind. 10 000 EUR (netto bietet die Rechtsschutzversicherung an, vor einem etwaigen Vertragsabschluss die Bonität des Auftraggebers zu prüfen, damit der VN Forderungsausfälle schon im Ansatz vermeiden kann.
Der Existenz-Inkasso Rechtsschutz kann nur mit einjähriger Vertragslaufzeit abgeschlossen werden und wird immer in einem separaten Vertrag verwaltet.
Eine Selbstbeteiligung existiert nicht.
Nicht versichert sind:
- an andere Inkassounternehmen abgetretene oder verpfändete Forderungen
- Forderungen aus Wett- und Glücksspiel
- Forderungen, die im Ausland entstanden und/ohne dort beizutreiben sind
- Forderungen aus sowie gegenüber dem Bauhauptgewerbe
- Forderungen aus sittenwidrigen Verträgen
- Forderungen, die im ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, Terror, Natur- und Umweltkatastrophen stehen
Der Rechtsschutzversicherer trägt nicht die Barauslagen (Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieher- und Anwaltskosten).
Die Rechtsschutzversicherung bietet umfassende Dienstleistungen rund um das gesamte Thema Recht an. Im Mittelpunkt der Leistungen steht die kundenorientierte Unterstützung bei Rechtsproblemen. Dazu gehören eine erstklassige Beratung und Betreuung durch ein Netzwerk kompetenter Anwälte sowie ein Angebot von innovativen und verständlichen Produkten. Eine ganz besondere Bedeutung kommt dabei den vorsorglichen Leistungen zu.
Und: Rechtliche Probleme müssen nicht immer vor Gericht enden. Deshalb ist die Rechtsschutzversicherung auch richtungsweisend bei neu entwickelten Leistungen, die schon zu Beginn rechtlicher Probleme die richtigen Weichen stellen. Denn oft ist das für alle Beteiligten der bessere und schnellere Weg.
Als Unternehmer haben Sie glücklicherweise eine Vielzahl von pünktlich zahlenden Auftraggebern. Niemand kann aber vermeiden, gelegentlich auf Kunden zu treffen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wollen oder können. Wenn Sie Ihre unternehmerische Leistung dann nicht verschenken wollen, müssen Sie dieses Problem lösen.
Das ist mit erheblichen internen Kosten und Zeitaufwand verbunden. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass Sie Ihre Zeit als Unternehmer sinnvoller nutzen könnten, als bereits verdientem Geld hinterherzulaufen. Wir kennen diese Situation übrigens aus eigener Erfahrung. Und deshalb haben wir eine Lösung entwickelt, von der auch Sie jetzt profitieren können.
Jahresnettobeitrag
0 – 20 Beschäftigte => 240,00 Euro
21 – 40 Beschäftigte => 480,00 Euro
über 40 Beschäftigte => Sondertarif
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