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Schadenbeispiele InkassorechtsschutzDer vergessliche SchuldnerDie Rechnung für den gelieferten Kühlschrank über 590 EUR hatte Herr X. „verlegt“; die Mahnschreiben des Elektrohauses A. wurden „wegen Überlastung“ nicht geöffnet. Die höflichen, aber bestimmten Anrufe der von der Rechtsschutzversicherung benannten Forderungsmanager ließen sich auch von Herrn X. nicht ignorieren. Ergebnis: Die Firma A. bekam ihr Geld; die Inkassokosten bezahlte Herr X.
Der zwischenzeitlich zahlungsunfähige SchuldnerCateringunternehmen B. hatte Herrn S. zu dessen 50. Geburtstag Lachsschnitten und Getränke für 200 Gäste im Wert von 1 500 EUR geliefert. Leider stellte sich heraus, dass Herr S. auf zu großem Fuße lebte und die gelieferten Leckereien nicht bezahlten wollte. Nachdem die von der Rechtsschutzversicherung benannten Forderungsmanager Herrn S. zur Zahlung von 1 000 Euro bewegt hatten, die in voller Höhe an Frau B. weitergereicht wurden, geriet Herr S. in die persönliche Zahlungsunfähigkeit. Die Inkassokosten für die Arbeit der Forderungsmanager bezahlte die Rechtsschutzversicherung.
Der hartleibige SchuldnerDruckerei C. hat der M. GmbH für den Druck von Geschäftsausstattung 4 000 EUR in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen auch der von der Rechtsschutzversicherung benannten Forderungsmanager blieben erfolglos. Nach Prüfung der Bonität der M. GmbH empfahlen diese die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid verauslagte die Rechtsschutzersicherung Erst als der Titel vorlag, gab die M. GmbH ihre Hinhaltetaktik auf und bezahlte die Hauptforderung sowie die gesamten Koten des Verfahrens.
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